theorium.ch

Ein Ausweis pro Fahrzeugfamilie.

Sechzehn Kategorien, vier Fahrzeugfamilien und neun Prüfungen, die sich je nach Ziel anders kombinieren. Hier steht, welche für welche gelten.

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Ausweiskategorien

Motorräder

Gleiche Grundtheorie wie beim Auto — jene, auf die theorium.ch vorbereitet — dazu eine praktische Grundschulung von zwölf Stunden.

A1

Ab 15 / 16

Motorräder bis 125 cm³

Hubraum bis 125 cm³ und höchstens 11 kW Leistung. Ab fünfzehn Jahren für Kleinmotorräder, ab sechzehn für die übrigen. Ohne Ausweis auf Probe der Kategorie A oder B ist keine Weiterausbildung verlangt.

Berechtigt ausserdem zuSpezialkategorien F, G und M

Die nötigen Prüfungen

Lernfahrausweis 4 Monate gültig

OAC art. 3 al. 2 · art. 6 al. 1

A

Ab 18

Motorräder

Der Lernfahrausweis ist zunächst auf Motorräder bis 35 kW mit höchstens 0,2 kW/kg beschränkt. Die unbeschränkte Leistung folgt nach zwei Jahren mit dem leistungsbeschränkten Ausweis A und einwandfreier Fahrpraxis.

Berechtigt ausserdem zuUnterkategorien A1 und B1, Spezialkategorien F, G und M

Die nötigen Prüfungen

Ausweis auf Probe 3 Jahre

OAC art. 3 al. 1 · art. 15 al. 2 et 2bis

Autos und Anhänger

Die Kategorie B teilt ihre Grundtheorie mit dem Motorrad und ist zugleich das Tor zu fast allen anderen.

B

Ab 17

Motorwagen bis 3500 kg

Gesamtgewicht bis 3500 kg und höchstens acht Plätze ausser dem Führersitz. Ein Anhänger bis 750 kg ist eingeschlossen; darüber darf die Kombination 3500 kg nicht überschreiten, sonst braucht es die Kategorie BE.

Berechtigt ausserdem zuUnterkategorie B1, Spezialkategorien F, G und M

Die nötigen Prüfungen

Lernfahrausweis ab 17, Führerausweis ab 18 Jahren

OAC art. 3 al. 1 · art. 6 al. 1 let. c bis

B1

Ab 18

Motordreiräder und Vierradfahrzeuge

Motordreiräder mit einem Leergewicht bis 670 kg sowie vierrädrige Motorfahrzeuge. Die Kategorie B deckt sie bereits ab: B1 allein macht nur Sinn, wenn das Auto nicht angestrebt wird.

Berechtigt ausserdem zuSpezialkategorien F, G und M sowie Motorschlitten

Die nötigen Prüfungen

Lernfahrausweis 12 Monate gültig

OAC art. 3 al. 2 · art. 6 al. 1 let. d

BE

Ab 17

Auto mit schwerem Anhänger

Die Kombination Auto plus Anhänger, die den Rahmen der Kategorie B sprengt: Wohnwagen, Pferdeanhänger, Baustellenanhänger. Wer den Ausweis für das Zugfahrzeug besitzt, ist von der Grundtheorie befreit; es bleibt die praktische Prüfung.

Die nötigen Prüfungen

OAC art. 3 al. 1 · art. 13 al. 3 let. c

Lastwagen und Personentransport

Zum Autoausweis kommen eine ärztliche Untersuchung und eine Zusatztheorie hinzu.

C1

Ab 18

Lastwagen bis 7500 kg

Gesamtgewicht über 3500 kg, aber höchstens 7500 kg, dazu höchstens acht Plätze ausser dem Führersitz und ein Anhänger bis 750 kg. Die Einstiegsstufe zum Lastwagen.

Berechtigt ausserdem zuKategorie B, Unterkategorie B1, Spezialkategorien F, G und M

Die nötigen Prüfungen

OAC art. 3 al. 2 · art. 11b al. 3 · art. 21

C

Ab 18

Lastwagen

Gesamtgewicht über 3500 kg ohne obere Grenze, höchstens acht Plätze ausser dem Führersitz, Anhänger bis 750 kg eingeschlossen. Der Ausweis ist befristet und wird nach ärztlicher Untersuchung erneuert.

Berechtigt ausserdem zuKategorie B, Unterkategorien B1 und C1, Spezialkategorien F, G und M

Die nötigen Prüfungen

OAC art. 3 al. 1 · art. 11b al. 3 · art. 21

C1E · CE

Ab 18

Lastwagen mit Anhänger

Anhänger über 750 kg hinter einem Lastwagen: In C1E bleibt die Kombination unter 12 000 kg, in CE gilt keine Grenze. Der Ausweis für das Zugfahrzeug muss vorliegen; es kommt nur die praktische Prüfung dazu.

Die nötigen Prüfungen

OAC art. 3 · art. 6 al. 1 let. d

D1

Ab 21

Kleinbusse bis 16 Plätze

Mehr als acht, aber höchstens sechzehn Plätze ausser dem Führersitz, Anhänger bis 750 kg eingeschlossen. Wer einen Ausweis C oder C1 besitzt, braucht weder Lernfahrausweis noch praktische Prüfung.

Die nötigen Prüfungen

OAC art. 3 al. 2 · art. 6 al. 1 let. e · art. 22 al. 3 let. c

D

Ab 21

Gesellschaftswagen

Fahrzeuge zum Personentransport mit mehr als acht Plätzen ausser dem Führersitz. Der Ausweis D bringt die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport ohne weitere Prüfung mit sich.

Berechtigt ausserdem zuKategorie B, Unterkategorien B1, C1 und D1, Spezialkategorien F, G und M

Die nötigen Prüfungen

OAC art. 3 al. 1 · art. 6 al. 1 let. e

D1E · DE

Ab 21

Gesellschaftswagen mit Anhänger

Anhänger über 750 kg hinter einem Kleinbus oder Gesellschaftswagen. In D1E bleibt die Kombination unter 12 000 kg und der Anhänger dient nicht dem Personentransport.

Die nötigen Prüfungen

OAC art. 3 · art. 6 al. 1 let. e

Spezialkategorien

Die zugänglichsten: ab 14 Jahren, bei zweien ohne praktische Prüfung.

F

Ab 16 / 18

Fahrzeuge bis 45 km/h

Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, ausgenommen Motorräder. Ab sechzehn Jahren für Arbeitsfahrzeuge, Traktoren, Motorkarren und land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge; ab achtzehn für die übrigen.

Berechtigt ausserdem zuSpezialkategorien F, G und M

Die nötigen Prüfungen

Wer den Ausweis G besitzt, ist von der Grundtheorie befreit

OAC art. 3 al. 3 · art. 6 al. 1 let. b

G

Ab 14

Landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 30 km/h

Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, Arbeitskarren, Motorkarren und als gewerblich immatrikulierte Traktoren für landwirtschaftliche Fahrten, bis 30 km/h. Weder Lernfahrausweis noch praktische Prüfung: Der Ausweis wird allein aufgrund der Grundtheorie erteilt.

Berechtigt ausserdem zuSpezialkategorie M; bis 40 km/h nach einem anerkannten Traktorfahrkurs

Die nötigen Prüfungen

OAC art. 3 al. 3 · art. 5 al. 1 let. c · art. 22 al. 3 let. b

M

Ab 14

Motorfahrräder

Der erste Ausweis, den man in der Schweiz erwerben kann, ab vierzehn Jahren. Wie bei der Kategorie G gibt es weder Lernfahrausweis noch praktische Prüfung: Sehtest und angepasste Theorieprüfung genügen.

Die nötigen Prüfungen

OAC art. 3 al. 3 · art. 6 al. 1 let. a · art. 22 al. 3 let. b

Berufsmässiger Personentransport

Keine Kategorie, sondern eine Bewilligung zusätzlich zu einem bestehenden Ausweis.

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Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport

Nötig für den berufsmässigen Personentransport mit Fahrzeugen der Kategorien B, B1, C, C1 oder F — Taxi, Patiententransport, Zubringer. Sie wird über eine theoretische Zusatzprüfung zu Arbeits- und Ruhezeiten sowie eine praktische Zusatzprüfung erworben.

Die nötigen Prüfungen

Ohne Prüfung für Inhaber eines Ausweises D oder D1

OAC art. 25

Die Prüfungen, eine nach der anderen.

Immer dieselben, immer in derselben Reihenfolge: Von Kategorie zu Kategorie ändert nur, welche davon gelten. Jede hat ihren Artikel und ihre Frist.

9

mögliche Prüfungen und Kurse

  1. 01

    Der Sehtest

    OAC art. 9

    Bei einer Ärztin, einem diplomierten Optiker oder einem Optometristen: Sehschärfe, Gesichtsfeld und Augenbeweglichkeit. Er darf bei der Gesuchseinreichung höchstens vierundzwanzig Monate alt sein.

    24 Monate
  2. 02

    Der Nothelferkurs

    OAC art. 10

    Bei einer vom ASTRA anerkannten Stelle: Unfallstelle sichern, Rettungsdienste alarmieren, lebenswichtige Funktionen erhalten. Die Bescheinigung wird bei der Anmeldung zur Theorieprüfung vorgelegt und darf höchstens sechs Jahre alt sein.

    6 Jahre
  3. 03

    Die Theorieprüfung

    OAC art. 13

    Jene Prüfung, auf die theorium.ch vorbereitet. Sie kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Wer bereits einen Ausweis der Kategorien A, B, C oder D oder ihrer Unterkategorien besitzt, ist davon befreit; für F, G und M ist die Prüfung dem Fahrzeug angepasst.

    50 Fragen · 45 Min.
  4. 04

    Der Verkehrskundeunterricht

    OAC art. 18

    Acht Stunden bei einem Fahrlehrer, sobald der Lernfahrausweis vorliegt: Verkehrssinn, Gefahrenwahrnehmung, defensives Fahren. Wer bereits einen Ausweis A, A1, B oder B1 besitzt, ist davon befreit.

    8 Stunden
  5. 05

    Die praktische Grundschulung für Motorradfahrende

    OAC art. 19

    Zwölf Stunden, innert vier Monaten nach Erteilung des Lernfahrausweises zu absolvieren: Fahrdynamik, Beobachtungstechnik, Fahrzeugbeherrschung. Ist sie absolviert, verlängert sich der Lernfahrausweis um zwölf Monate.

    12 Stunden · innert 4 Monaten
  6. 06

    Die ärztliche Untersuchung

    OAC art. 11b al. 3

    Für die Kategorien C und D sowie für die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport weist die kantonale Behörde die Kandidatin einem Arzt mit Anerkennung der Stufe 2 zu. Die medizinischen Mindestanforderungen sind strenger als beim Auto.

    Arzt Stufe 2
  7. 07

    Die theoretische Zusatzprüfung

    OAC art. 21

    Die zweite Theorieprüfung, eigens für Lastwagen und Cars: besondere Vorschriften für schwere Fahrzeuge, Arbeits- und Ruhezeit, Ladung. Sie kommt zur Grundtheorie hinzu, ersetzt sie nicht.

  8. 08

    Die praktische Führerprüfung

    OAC art. 22

    Der Verkehrsexperte prüft, ob vorausschauend, rücksichtsvoll und regelkonform gefahren wird, auch in schwierigen Verkehrslagen. In der Kategorie B muss den Lernfahrausweis mindestens zwölf Monate besitzen, wer ihn vor dem 20. Altersjahr erhalten hat.

  9. 09

    Die Weiterausbildung

    OAC art. 27a et 27c · LCR art. 15a

    Sieben Stunden an einem Tag, in Gruppen von sechs bis zwölf Personen, innert zwölf Monaten nach Erteilung des Ausweises auf Probe. Sie ist die Bedingung für den unbefristeten Ausweis nach drei Jahren.

    7 Stunden · innert 12 Monaten

Die Kategorie B im Detail

Die zehn Schritte zum Autoausweis, vom Nothelferkurs bis zum unbefristeten Ausweis, mit Altersgrenzen und Gültigkeitsdauern.

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Verfasst nach VZV (SR 741.51) und SVG: Kategorien (Art. 3), damit verbundene Berechtigungen (Art. 4), Mindestalter (Art. 6) und die Ausbildungsartikel. Befreiungen hängen von den bereits erworbenen Ausweisen ab; im Zweifel gilt das kantonale Strassenverkehrsamt.