Lastwagen bis 7500 kg
Gesamtgewicht über 3500 kg, aber höchstens 7500 kg, dazu höchstens acht Plätze ausser dem Führersitz und ein Anhänger bis 750 kg. Die Einstiegsstufe zum Lastwagen.
Berechtigt ausserdem zuKategorie B, Unterkategorie B1, Spezialkategorien F, G und M
Die nötigen Prüfungen
OAC art. 3 al. 2 · art. 11b al. 3 · art. 21Lastwagen
Gesamtgewicht über 3500 kg ohne obere Grenze, höchstens acht Plätze ausser dem Führersitz, Anhänger bis 750 kg eingeschlossen. Der Ausweis ist befristet und wird nach ärztlicher Untersuchung erneuert.
Berechtigt ausserdem zuKategorie B, Unterkategorien B1 und C1, Spezialkategorien F, G und M
Die nötigen Prüfungen
OAC art. 3 al. 1 · art. 11b al. 3 · art. 21Lastwagen mit Anhänger
Anhänger über 750 kg hinter einem Lastwagen: In C1E bleibt die Kombination unter 12 000 kg, in CE gilt keine Grenze. Der Ausweis für das Zugfahrzeug muss vorliegen; es kommt nur die praktische Prüfung dazu.
Die nötigen Prüfungen
OAC art. 3 · art. 6 al. 1 let. dKleinbusse bis 16 Plätze
Mehr als acht, aber höchstens sechzehn Plätze ausser dem Führersitz, Anhänger bis 750 kg eingeschlossen. Wer einen Ausweis C oder C1 besitzt, braucht weder Lernfahrausweis noch praktische Prüfung.
Die nötigen Prüfungen
OAC art. 3 al. 2 · art. 6 al. 1 let. e · art. 22 al. 3 let. cGesellschaftswagen
Fahrzeuge zum Personentransport mit mehr als acht Plätzen ausser dem Führersitz. Der Ausweis D bringt die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport ohne weitere Prüfung mit sich.
Berechtigt ausserdem zuKategorie B, Unterkategorien B1, C1 und D1, Spezialkategorien F, G und M
Die nötigen Prüfungen
OAC art. 3 al. 1 · art. 6 al. 1 let. eGesellschaftswagen mit Anhänger
Anhänger über 750 kg hinter einem Kleinbus oder Gesellschaftswagen. In D1E bleibt die Kombination unter 12 000 kg und der Anhänger dient nicht dem Personentransport.
Die nötigen Prüfungen
OAC art. 3 · art. 6 al. 1 let. e