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Der Weg zum Ausweis.

Kategorie B, Auto. Die Grundtheorie teilt sich das Motorrad; den weiteren Weg nicht. Die Reihenfolge zählt: Ein vergessener Schritt blockiert den nächsten.

10

Schritte zum Ausweis

Zahlen zum Merken

17
Mindestalter für den Lernfahrausweis
18
Mindestalter für die praktische Prüfung
12
Monate Lernfahrausweis bei Erwerb vor dem 20. Altersjahr
24
Monate Gültigkeit des Lernfahrausweises
3
Jahre Führerausweis auf Probe
23
Mindestalter der Begleitperson
  1. Schritt 01

    Der Nothelferkurs

    Zehn Stunden bei einer anerkannten Stelle, vor dem Gesuch um den Lernfahrausweis zu absolvieren. Die Bescheinigung bleibt sechs Jahre gültig.

    OAC art. 10
    6 Jahre gültig
  2. Schritt 02

    Der Sehtest

    Bei einem Optiker oder einer Ärztin, mit amtlichem Formular. Das Ergebnis begleitet das Gesuch um den Lernfahrausweis.

    OAC art. 9
  3. Schritt 03

    Das Gesuch beim kantonalen Strassenverkehrsamt

    Von der Gemeinde bestätigtes Formular, Foto, Ausweis, Nothelferbescheinigung und Sehtest. Das Strassenverkehrsamt prüft das Dossier und bietet zur Theorieprüfung auf.

    OAC art. 11 et 11b
  4. Schritt 04

    Die Theorieprüfung

    Fünfzig Fragen in fünfundvierzig Minuten, drei Antworten je Frage, keine Teilpunkte: Nötig sind 135 von 150 Punkten. Bei Misserfolg gilt eine Wartefrist bis zum nächsten Versuch.

    OAC art. 13
    Ab 17 Jahren
  5. Schritt 05

    Der Lernfahrausweis

    Nach bestandener Theorieprüfung erteilt, vierundzwanzig Monate gültig. Ausserhalb der Fahrschule braucht es eine Begleitperson von mindestens dreiundzwanzig Jahren, seit drei Jahren im Besitz des Ausweises und nicht auf Probe; die L-Tafel muss sichtbar sein.

    OAC art. 15 et 16 · LCR art. 15
    24 Monate gültig
  6. Schritt 06

    Der Verkehrskundeunterricht

    Acht Stunden in der Fahrschule, vor der praktischen Prüfung obligatorisch. Behandelt werden Gefahrenwahrnehmung, der Platz der anderen Verkehrsteilnehmer und der reale Preis der Geschwindigkeit.

    OAC art. 18
  7. Schritt 07

    Die praktische Führerprüfung

    Möglich ab achtzehn Jahren. Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erhalten hat, muss ihn mindestens zwölf Monate besessen haben — genau darum wurde das Alter auf siebzehn gesenkt: um die Lernphase zu verlängern, nicht zu verkürzen.

    OAC art. 22 al. 1bis
    Ab 18 Jahren
  8. Schritt 08

    Der Führerausweis auf Probe

    Drei Jahre. Eine Widerhandlung mit Ausweisentzug verlängert die Frist um ein Jahr; eine zweite während der Verlängerung annulliert den Ausweis und zwingt nach einer Wartefrist zum Neubeginn.

    LCR art. 15a · OAC art. 24a
    3 Jahre
  9. Schritt 09

    Die Weiterausbildung

    Ein Kurstag während der Probezeit. Ohne ihn wird der unbefristete Ausweis nach Ablauf der drei Jahre nicht erteilt.

    OAC art. 27a
  10. Schritt 10

    Der unbefristete Führerausweis

    Nach drei Jahren ohne Annullierung und mit absolvierter Weiterausbildung wird der unbefristete Ausweis erteilt. Für das Fahren gelten dieselben Regeln — nur der Spielraum für Fehler ändert sich.

    LCR art. 15a · OAC art. 27c

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Verfasst nach SVG, VRV, SSV und VZV. Die Zahlen stammen aus dem Bundesrecht; im Zweifel gelten der geltende Text und das kantonale Strassenverkehrsamt.