Reitweg
VorschriftssignaleSignal Nr. 2.62OSR art. 33
Was das Signal sagt
Das Signal verpflichtet Reiter und Personen, die ein Pferd am Zügel führen, den bezeichneten Weg zu benützen. Andere Strassenbenützer sind dort nicht zugelassen.
Die Prüfungsfalle
Beim Kreuzen eines Pferdes auf der Strasse wird deutlich verlangsamt und nicht gehupt: Ein erschrecktes Tier weicht zur Lärmquelle hin aus.
Nicht verwechseln
Lernthema
Schwächere Verkehrsteilnehmer
Die Signale sind die amtlichen Darstellungen des ASTRA aus den Anhängen der SSV (SR 741.21): amtliche Werke, nach Art. 5 URG nicht geschützt. Die Erklärungen dagegen sind aus dem Bundesrecht verfasst — nie aus einem fremden Katalog übernommen.