Halten verboten
VorschriftssignaleSignal Nr. 2.49OSR art. 30 al. 2
Was das Signal sagt
Zwei gekreuzte rote Balken: weder Halten noch Parkieren, ausser der Verkehr oder die Polizei zwingt dazu.
Lernthema
Parkieren und Halten
Die Signale sind die amtlichen Darstellungen des ASTRA aus den Anhängen der SSV (SR 741.21): amtliche Werke, nach Art. 5 URG nicht geschützt. Die Erklärungen dagegen sind aus dem Bundesrecht verfasst — nie aus einem fremden Katalog übernommen.