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Halten verboten

VorschriftssignaleSignal Nr. 2.49OSR art. 30 al. 2

Was das Signal sagt

Zwei gekreuzte rote Balken: weder Halten noch Parkieren, ausser der Verkehr oder die Polizei zwingt dazu.

Lernthema

Parkieren und Halten

Die Signale sind die amtlichen Darstellungen des ASTRA aus den Anhängen der SSV (SR 741.21): amtliche Werke, nach Art. 5 URG nicht geschützt. Die Erklärungen dagegen sind aus dem Bundesrecht verfasst — nie aus einem fremden Katalog übernommen.