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Verbot für Motorfahrräder

VorschriftssignaleSignal Nr. 2.06OSR art. 19

Was das Signal sagt

Das Signal verbietet die Benützung eines Motorfahrrads mit laufendem Motor. Geschoben oder mit abgestelltem Motor getreten, bleibt es zugelassen.

Die Prüfungsfalle

Das unterscheidet es vom Nachbarsignal: «Fahrräder und Motorfahrräder» verbietet das Fahren überhaupt, dieses nur den laufenden Motor.

Lernthema

Signale und Markierungen

Die Signale sind die amtlichen Darstellungen des ASTRA aus den Anhängen der SSV (SR 741.21): amtliche Werke, nach Art. 5 URG nicht geschützt. Die Erklärungen dagegen sind aus dem Bundesrecht verfasst — nie aus einem fremden Katalog übernommen.