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Verbot für Anhänger

VorschriftssignaleSignal Nr. 2.09OSR art. 19

Was das Signal sagt

Kein Fahrzeug mit Anhänger darf diesen Abschnitt befahren. Das Zugfahrzeug allein darf ohne Einschränkung durch.

Die Prüfungsfalle

Es betrifft die Kombination, nicht den Anhänger als solchen: Verboten ist das Ziehen — auch mit Wohnwagen oder gezogenem Veloanhänger.

Lernthema

Fahrzeug und Technik

Die Signale sind die amtlichen Darstellungen des ASTRA aus den Anhängen der SSV (SR 741.21): amtliche Werke, nach Art. 5 URG nicht geschützt. Die Erklärungen dagegen sind aus dem Bundesrecht verfasst — nie aus einem fremden Katalog übernommen.