Parkplatz mit Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel
HinweissignaleSignal Nr. 4.25OSR art. 48
Was das Signal sagt
Das Signal bezeichnet einen Parkplatz, von dem aus die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln fortgesetzt werden kann; das Symbol nennt das verfügbare Mittel.
Die Prüfungsfalle
Es gelten die Parkierungsregeln des begleitenden Signals: Parkscheibe, Gebühr oder freie Dauer. Das Zugsymbol befreit von nichts.
Lernthema
Parkieren und Halten
Die Signale sind die amtlichen Darstellungen des ASTRA aus den Anhängen der SSV (SR 741.21): amtliche Werke, nach Art. 5 URG nicht geschützt. Die Erklärungen dagegen sind aus dem Bundesrecht verfasst — nie aus einem fremden Katalog übernommen.