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Endetafel

HinweissignaleSignal Nr. 4.51.4OSR art. 54a

Was das Signal sagt

Sie bezeichnet die Stelle, an der eine Strecke für Fahrräder, Mountainbikes oder fahrzeugähnliche Geräte endet.

Die Prüfungsfalle

Routenende heisst nicht Radwegende: zwei verschiedene Signale — nur «Ende des Radweges» hebt eine Pflicht auf.

Lernthema

Schwächere Verkehrsteilnehmer

Die Signale sind die amtlichen Darstellungen des ASTRA aus den Anhängen der SSV (SR 741.21): amtliche Werke, nach Art. 5 URG nicht geschützt. Die Erklärungen dagegen sind aus dem Bundesrecht verfasst — nie aus einem fremden Katalog übernommen.