Endetafel
HinweissignaleSignal Nr. 4.51.4OSR art. 54a
Was das Signal sagt
Sie bezeichnet die Stelle, an der eine Strecke für Fahrräder, Mountainbikes oder fahrzeugähnliche Geräte endet.
Die Prüfungsfalle
Routenende heisst nicht Radwegende: zwei verschiedene Signale — nur «Ende des Radweges» hebt eine Pflicht auf.
Lernthema
Schwächere Verkehrsteilnehmer
Die Signale sind die amtlichen Darstellungen des ASTRA aus den Anhängen der SSV (SR 741.21): amtliche Werke, nach Art. 5 URG nicht geschützt. Die Erklärungen dagegen sind aus dem Bundesrecht verfasst — nie aus einem fremden Katalog übernommen.