Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern
HinweissignaleSignal Nr. 4.08.1OSR art. 46
Was das Signal sagt
Die Strasse ist für Fahrzeuge eine Einbahn, doch ein Symbol nennt die Art, die im Gegenverkehr fahren darf — hier die Radfahrer.
Die Prüfungsfalle
Die Einbahn garantiert damit nicht mehr, dass einem niemand entgegenkommt. Die Gefahr liegt beim Ausparkieren und in engen Kurven.
Nicht verwechseln
Lernthema
Schwächere Verkehrsteilnehmer
Die Signale sind die amtlichen Darstellungen des ASTRA aus den Anhängen der SSV (SR 741.21): amtliche Werke, nach Art. 5 URG nicht geschützt. Die Erklärungen dagegen sind aus dem Bundesrecht verfasst — nie aus einem fremden Katalog übernommen.