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Tempo-30-Zone

VorschriftssignaleSignal Nr. 2.59.1OSR art. 22a

Was das Signal sagt

Ein ganzes Quartier auf 30 km/h beschränkt. Im Innern gilt fast überall der Rechtsvortritt, und Fussgängerstreifen fehlen grundsätzlich.

Die Prüfungsfalle

Ohne markierten Streifen queren Fussgänger, wo sie wollen — aber ohne Vortritt. Der Fahrzeugführer muss dennoch rechtzeitig anhalten können.

Lernthema

Geschwindigkeit und Abstand

Die Signale sind die amtlichen Darstellungen des ASTRA aus den Anhängen der SSV (SR 741.21): amtliche Werke, nach Art. 5 URG nicht geschützt. Die Erklärungen dagegen sind aus dem Bundesrecht verfasst — nie aus einem fremden Katalog übernommen.