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Ende der Fussgängerzone

VorschriftssignaleSignal Nr. 2.59.4OSR art. 2a · art. 22c

Was das Signal sagt

Die durchgestrichene Tafel bezeichnet den Ausgang der den Fussgängern vorbehaltenen Fläche. Schritttempo und genereller Fussgängervortritt gelten nicht mehr.

Die Prüfungsfalle

Aus einer Fussgängerzone auszufahren heisst fast immer, in einen vortrittsberechtigten Strom einzumünden: Das ausfahrende Fahrzeug geniesst keinerlei Vorrecht.

Lernthema

Schwächere Verkehrsteilnehmer

Die Signale sind die amtlichen Darstellungen des ASTRA aus den Anhängen der SSV (SR 741.21): amtliche Werke, nach Art. 5 URG nicht geschützt. Die Erklärungen dagegen sind aus dem Bundesrecht verfasst — nie aus einem fremden Katalog übernommen.