Fussgängerzone
VorschriftssignaleSignal Nr. 2.59.3OSR art. 22c
Was das Signal sagt
Fläche, die Fussgängern und Benützern fahrzeugähnlicher Geräte vorbehalten ist. Fahrzeuge fahren nur ein, wenn eine Zusatztafel ausnahmsweise beschränkten Verkehr zulässt.
Die Prüfungsfalle
Ist der Verkehr ausnahmsweise zugelassen, darf höchstens im Schritttempo gefahren werden, und die Fussgänger behalten den Vortritt.
Lernthema
Schwächere Verkehrsteilnehmer
Die Signale sind die amtlichen Darstellungen des ASTRA aus den Anhängen der SSV (SR 741.21): amtliche Werke, nach Art. 5 URG nicht geschützt. Die Erklärungen dagegen sind aus dem Bundesrecht verfasst — nie aus einem fremden Katalog übernommen.