Verbot für fahrzeugähnliche Geräte
VorschriftssignaleSignal Nr. 2.15.3OSR art. 19
Was das Signal sagt
Trottinette, Rollschuhe, Skateboards: Fahrzeugähnliche Geräte dürfen diesen Weg nicht benützen.
Die Prüfungsfalle
Diese Geräte haben einen eigenen Status, weder Fussgänger noch Fahrzeug: Als solche geniessen sie in Begegnungs- und Fussgängerzonen den Vortritt.
Lernthema
Schwächere Verkehrsteilnehmer
Die Signale sind die amtlichen Darstellungen des ASTRA aus den Anhängen der SSV (SR 741.21): amtliche Werke, nach Art. 5 URG nicht geschützt. Die Erklärungen dagegen sind aus dem Bundesrecht verfasst — nie aus einem fremden Katalog übernommen.