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Verbot für fahrzeugähnliche Geräte

VorschriftssignaleSignal Nr. 2.15.3OSR art. 19

Was das Signal sagt

Trottinette, Rollschuhe, Skateboards: Fahrzeugähnliche Geräte dürfen diesen Weg nicht benützen.

Die Prüfungsfalle

Diese Geräte haben einen eigenen Status, weder Fussgänger noch Fahrzeug: Als solche geniessen sie in Begegnungs- und Fussgängerzonen den Vortritt.

Lernthema

Schwächere Verkehrsteilnehmer

Die Signale sind die amtlichen Darstellungen des ASTRA aus den Anhängen der SSV (SR 741.21): amtliche Werke, nach Art. 5 URG nicht geschützt. Die Erklärungen dagegen sind aus dem Bundesrecht verfasst — nie aus einem fremden Katalog übernommen.