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Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder

VorschriftssignaleSignal Nr. 2.14OSR art. 19

Was das Signal sagt

Drei Symbole auf der Scheibe: Alles Motorisierte bleibt draussen. Zugelassen bleiben Fahrräder, Fussgänger und fahrzeugähnliche Geräte.

Die Prüfungsfalle

Nicht zu verwechseln mit dem allgemeinen Fahrverbot, das alle ausschliesst, Fahrräder und Fuhrwerke eingeschlossen.

Lernthema

Signale und Markierungen

Die Signale sind die amtlichen Darstellungen des ASTRA aus den Anhängen der SSV (SR 741.21): amtliche Werke, nach Art. 5 URG nicht geschützt. Die Erklärungen dagegen sind aus dem Bundesrecht verfasst — nie aus einem fremden Katalog übernommen.