Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder
VorschriftssignaleSignal Nr. 2.14OSR art. 19
Was das Signal sagt
Drei Symbole auf der Scheibe: Alles Motorisierte bleibt draussen. Zugelassen bleiben Fahrräder, Fussgänger und fahrzeugähnliche Geräte.
Die Prüfungsfalle
Nicht zu verwechseln mit dem allgemeinen Fahrverbot, das alle ausschliesst, Fahrräder und Fuhrwerke eingeschlossen.
Lernthema
Signale und Markierungen
Die Signale sind die amtlichen Darstellungen des ASTRA aus den Anhängen der SSV (SR 741.21): amtliche Werke, nach Art. 5 URG nicht geschützt. Die Erklärungen dagegen sind aus dem Bundesrecht verfasst — nie aus einem fremden Katalog übernommen.