Wegweiser «Route für Fahrräder»
HinweissignaleSignal Nr. 4.50.1OSR art. 54a
Was das Signal sagt
Er bezeichnet Strecken, die sich nach Lage und Verkehrsverhältnissen besonders für den Veloverkehr eignen.
Die Prüfungsfalle
Er empfiehlt und verpflichtet nicht: Anders als das Signal «Radweg» zwingt er keinen Radfahrer und verbietet den übrigen Benützern nichts.
Lernthema
Schwächere Verkehrsteilnehmer
Die Signale sind die amtlichen Darstellungen des ASTRA aus den Anhängen der SSV (SR 741.21): amtliche Werke, nach Art. 5 URG nicht geschützt. Die Erklärungen dagegen sind aus dem Bundesrecht verfasst — nie aus einem fremden Katalog übernommen.