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Wegweiser «Route für Mountainbikes»

HinweissignaleSignal Nr. 4.50.3OSR art. 54a

Was das Signal sagt

Er bezeichnet Strecken, die sich besonders für Mountainbikes eignen — oft Wege, die auch Fussgänger benützen.

Die Prüfungsfalle

Anders als die übrigen Routen begründet er eine Pflicht: Seine Benützer schulden Fussgängern besondere Rücksicht, müssen sie nötigenfalls warnen und anhalten.

Lernthema

Schwächere Verkehrsteilnehmer

Die Signale sind die amtlichen Darstellungen des ASTRA aus den Anhängen der SSV (SR 741.21): amtliche Werke, nach Art. 5 URG nicht geschützt. Die Erklärungen dagegen sind aus dem Bundesrecht verfasst — nie aus einem fremden Katalog übernommen.