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Fussgänger-Unterführung

HinweissignaleSignal Nr. 4.12OSR art. 47

Was das Signal sagt

Ein Durchgang unter der Fahrbahn, den Fussgänger benützen müssen und der für Fahrzeuge gesperrt ist. Das Symbol kann je nach Örtlichkeit gespiegelt sein.

Die Prüfungsfalle

Wo eine solche Unterführung besteht, muss der Fussgänger sie benützen: Daneben über die Fahrbahn zu gehen ist nicht bloss unvorsichtig, sondern eine Widerhandlung.

Lernthema

Schwächere Verkehrsteilnehmer

Die Signale sind die amtlichen Darstellungen des ASTRA aus den Anhängen der SSV (SR 741.21): amtliche Werke, nach Art. 5 URG nicht geschützt. Die Erklärungen dagegen sind aus dem Bundesrecht verfasst — nie aus einem fremden Katalog übernommen.