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Fussgänger-Überführung

HinweissignaleSignal Nr. 4.13OSR art. 47

Was das Signal sagt

Das Gegenstück über der Strasse: ein Bauwerk über der Fahrbahn, den Fussgängern vorbehalten und für Fahrzeuge gesperrt.

Die Prüfungsfalle

Steht das Signal nicht beim Bauwerk, muss es Richtung und Entfernung angeben: Es weist dann den Weg und bezeichnet nicht den Standort.

Lernthema

Schwächere Verkehrsteilnehmer

Die Signale sind die amtlichen Darstellungen des ASTRA aus den Anhängen der SSV (SR 741.21): amtliche Werke, nach Art. 5 URG nicht geschützt. Die Erklärungen dagegen sind aus dem Bundesrecht verfasst — nie aus einem fremden Katalog übernommen.