Begegnungszone
VorschriftssignaleSignal Nr. 2.59.5OSR art. 22b
Was das Signal sagt
Wohn- oder Geschäftsquartier, in dem Fussgänger die ganze Verkehrsfläche benützen dürfen und den Vortritt haben. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
Die Prüfungsfalle
Die Fussgänger haben den Vortritt, dürfen die Fahrzeuge aber nicht unnötig behindern. Parkiert werden darf nur an den durch Signale oder Markierungen bezeichneten Stellen.
Lernthema
Schwächere Verkehrsteilnehmer
Die Signale sind die amtlichen Darstellungen des ASTRA aus den Anhängen der SSV (SR 741.21): amtliche Werke, nach Art. 5 URG nicht geschützt. Die Erklärungen dagegen sind aus dem Bundesrecht verfasst — nie aus einem fremden Katalog übernommen.